Rechtsprechung
SG Freiburg, 31.08.2010 - S 14 AS 3578/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen - Übernahme von Zusatzbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei besonderer Härte - private Zusatzversicherung - Zumutbarkeit des Wechsels der Krankenkasse und der privaten Zusatzversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Kommune zur Übernahme eines Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II; Abschluss einer privaten und einen besonderen Tarif für Versicherte einer bestimmten Krankenkasse vorsehenden Zusatzversicherung als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Wechselunwillige Versicherte müssen Zusatzkosten selbst tragen
Wird zitiert von ... (2)
- SG Hamburg, 15.11.2011 - S 3 AS 3167/10
Sozialgerichtliches Verfahren - keine Beschränkung des Streitgegenstands - …
Der geltend gemachte Anspruch auf die Übernahme eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ist kein eigenständiger, abtrennbaren Streitgegenstand, über den isoliert und unabhängig von den übrigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entschieden werden könnte (aA SG Freiburg, Urt. v. 31. Aug. 2010, S 14 AS 3578/10; SG Neuruppin, Gerichtsbesch. v. 30. Nov. 2010, S 26 AS 1166/10).Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Übernahme eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ist kein eigenständiger, abtrennbaren Streitgegenstand, über den isoliert und unabhängig von den übrigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entschieden werden könnte (aA SG Freiburg, Urt. v. 31. Aug. 2010, S 14 AS 3578/10; SG Neuruppin, Gerichtsbescheid v. 30. Nov. 2010, S 26 AS 1166/10, beide Entscheidungen nur unter juris.de).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine Härte kann nämlich nur eine besondere sein, wenn sie eben nicht die allgemeine Härte des Zusatzbeitrags bedeutet (vgl. SG Neuruppin Gerichtsbescheid vom 30.11.2010 - S 26 AS 1166/10 - SG Lübeck Gerichtsbescheid vom 21.10.2010 - S 21 AS 754/10; SG Freiburg Urteil vom 31.08.2010 - S 14 AS 3578/10 ).